Laut § 3 der Satzung über die Heranziehung zu einem pauschalisierten Kostenbeitrag bei Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege) sind derzeit aktuell (Stand Januar 2023) folgende Beiträge abhängig von der zu betreuenden Zeit an das Jugendamt zu zahlen:
Betreuungszeitraum wöchentlich Höhe des monatlichen Elternbeitrages
von bis zu 15 Stunden 90,00 €
von mehr als 15 bis zu 20 Stunden 115,00 €
von mehr als 20 bis zu 25 Stunden 135,00 €
von mehr als 25 bis zu 30 Stunden 155,00 €
von mehr als 30 bis zu 35 Stunden 175,00 €
von mehr als 35 bis zu 40 Stunden 195,00 €
von mehr als 40 bis zu 45 Stunden 235,00 €
bei mehr als 45 Stunden 265,00 €
Zusätzliche Kosten:
Weitere Zusatzkosten sind nach vorheriger Absprache mit den Eltern möglich, z. B. Eintrittsgelder, Teilnahme an Veranstaltungen etc.
Die Finanzierung der Tagespflege übernimmt evtl. das Jugendamt auf schriftlichen Antrag, wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist. Entsprechende Infos hierzu erhalten Sie bei Frau Jäger vom zuständigen Fachdienst Kindertagespflege, zuständig für:
- Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Kontakt:
Telefon:
05681/775-5204
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