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Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder von der Vollendung des 1. bis 3. Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kindertagespflege.
Je nach Angebot Ihres Ortes können Sie selbst entscheiden, welches der Angebote Sie wählen => Kita oder Tagesmutter.

 

Die Finanzierung der Tagespflege übernimmt evtl. das Jugendamt auf schriftlichen Antrag, wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist. Entsprechende Infos hierzu erhalten Sie bei Frau Jäger vom zuständigen Fachdienst Kindertagespflege, zuständig für:

- Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

- Kindertagesbetreuung

 

 Kontakt:

Telefon:
05681/775-5204

Zimmer & Gebäude:
240
2. OG
Gebäude A

Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

 

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